Sicherheit – was passiert, wenn etwas passiert
„Wie sicher ist mein Geld bei Ihnen?“ ist eine berechtigte Frage – und eine, die wir gerne ausführlich beantworten. Hier finden Sie nüchtern erklärt: was Sondervermögen ist, wie BaFin-Aufsicht greift, was Einlagensicherung leistet – und was nicht.
1 % p.a. all-in inkl. MwSt. · ungebundener Vermögensverwalter Reuss Private Bank · Depotbank FFB · § 15 WpIG

„Was passiert, wenn die Bank pleitegeht?“ – Eine Frage, die jede:r stellen sollte
Nach Lehman 2008 sitzt diese Frage tief. Zu Recht. Wer fremdes Geld verwaltet, sollte sehr genau erklären, was passiert, wenn das Unternehmen, das Geld verwahrt, in Schieflage gerät.
Im Investifant-Mandat sind drei Akteure beteiligt: Finanzen fairstehen FDL GmbH (wir – Beratung und Konzept), Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG (Vermögensverwaltung, § 15 WpIG, BaFin-zugelassen), FFB – FIL Fondsbank GmbH (Depotbank). Jeder dieser drei könnte theoretisch in Schwierigkeiten geraten – und für jeden Fall ist gesetzlich geregelt, was mit Ihrem Vermögen passiert.
Wir erklären das hier strukturiert. Wir arbeiten als Honoraranlageberatung nach § 34h GewO – wir verdienen kein Geld damit, dass Sie sich „sicher fühlen“. Wir verdienen Geld damit, dass Sie informiert entscheiden.
Sondervermögen ist nicht ein Marketing-Wort. Es ist der wichtigste Schutz, den eine Anlegerin im deutschen System hat.
Vier Säulen der Sicherheit – nüchtern erklärt
Vier Schutzmechanismen, die im Investifant-Mandat zusammen wirken.
Sondervermögen – Ihre Wertpapiere sind rechtlich Ihres
Wertpapiere (Aktien, ETFs, Fonds) in Ihrem FFB-Depot sind Sondervermögen. Das heißt: sie gehören rechtlich Ihnen, nicht der Bank, bei der sie verwahrt werden.
Konsequenz: würde FFB insolvent, würden Ihre Wertpapiere nicht in die Insolvenzmasse fallen. Sie können auf ein anderes Depot übertragen werden – Ihr Vermögen bleibt erhalten. Dies ist gesetzlich in § 1 Abs. 13 KAGB und vergleichbaren Normen geregelt.
BaFin-Aufsicht – laufende Kontrolle, nicht einmalige Zulassung
Sowohl Reuss Private Bank (§ 15 WpIG) als auch FFB (KAG-Lizenz) stehen unter laufender Aufsicht der BaFin. Eigenkapital, Risikomanagement, Geschäftsleitung, Reporting – alles wird regelmäßig geprüft.
Verstöße werden ernsthaft sanktioniert. Die BaFin hat in der Vergangenheit Erlaubnisse entzogen – das System funktioniert.
Einlagensicherung – für Geldsalden auf dem Verrechnungskonto
Geldsalden auf dem FFB-Verrechnungskonto sind über die gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 EUR pro Person geschützt. Zusätzlich greift die freiwillige Einlagensicherung des Bundesverbands deutscher Banken (BdB).
Wichtig: Einlagensicherung gilt nicht für Wertpapiere – die brauchen sie auch nicht, weil sie Sondervermögen sind. Sie gilt nur für tatsächliche Geldsalden zwischen Anlagebewegungen.
Insolvenz von fairfinanzplan – was wäre dann?
Finanzen fairstehen FDL GmbH ist nicht Verwahrer Ihres Vermögens. Würden wir insolvent, bliebe Ihr Depot bei FFB und Ihre Verwaltung bei Reuss bestehen.
Sie würden lediglich eine neue Beratung suchen – das Vermögen selbst wäre nicht betroffen. Diese Trennung ist gewollt und Teil unserer Struktur.
Frage von Herrn G., 62, 480.000 EUR Vermögen – „Was, wenn 2008 nochmal kommt?“
Ausgangslage: Herr G. hat 2008 als Kunde einer großen deutschen Bank Lehman-Zertifikate gehalten und einen größeren Schaden erlebt. Verständlicher Reflex: Misstrauen gegenüber jeder Anlagestruktur.
Klärung: die damaligen Lehman-Zertifikate waren keine Sondervermögen – sondern Inhaberschuldverschreibungen von Lehman selbst. Mit der Lehman-Insolvenz wurden sie wertlos.
Investifant arbeitet anders: Wertpapiere als Sondervermögen, Geldsalden minimal, BaFin-zugelassene Verwahrer. Eine Lehman-ähnliche Situation ist hier strukturell ausgeschlossen – nicht weil etwas garantiert wäre, sondern weil die rechtliche Struktur eine andere ist.
Was im Ernstfall passiert – fünf Szenarien
Strukturierte Szenarien, wie das Sicherheitsnetz greift.
FFB wird insolvent
Wertpapiere werden auf eine andere Depotbank übertragen. Geldsalden auf dem Verrechnungskonto bis 100.000 EUR über Einlagensicherung. Verwaltung läuft mit anderer Depotbank weiter.
Reuss wird insolvent
Vermögensverwaltung muss neu aufgesetzt werden. Depot bei FFB bleibt bestehen, Sie können es selbst führen oder zu einem anderen Verwalter übertragen. Wertpapiere bleiben Ihr Eigentum.
fairfinanzplan stellt Geschäft ein
Vermögensverwaltung läuft bei Reuss/FFB strategisch weiter. Sie können selbst Anpassungen vornehmen oder zu einem anderen Berater wechseln. Vermögen selbst nicht betroffen.
Marktcrash
Wertpapierkurse fallen, Vermögen verliert temporär an Wert. Strategie bleibt bestehen, Rebalancing greift antizyklisch. Vermögen ist nicht verloren – nur kurzzeitig im Buchwert reduziert.
Cyber-Angriff auf Plattform
FFB, Reuss und ihre Sub-Dienstleister verfügen über Cyber-Versicherungen und IT-Sicherheitsstandards. Im Schadensfall greift die Haftung des betroffenen Unternehmens.
Typische Sicherheits-Konstellationen
Familie mit mehreren Depots
Ein Depot pro Familienmitglied – jedes ist eigenständig geschützt. Auch Kinderdepots.
Erbschafts-Übertragung
Wertpapier-Bestand kann ins eigene Depot übertragen werden, ohne Verkauf. Schutz bleibt durchgehend.
Selbstständige mit hohem Vermögen
Trennung Privat-/Betriebsvermögen, jedes Depot eigenständig geschützt.
Geldsalden über 100.000 EUR
Verrechnungskonto wird in der Regel auf niedrigen Beträgen gehalten. Bei größeren Liquiditätsereignissen ggf. mehrere Banken verwenden.
Vorsorgevollmacht
Im Notfall greift die hinterlegte Vollmacht. Vermögen bleibt handlungsfähig, auch wenn Sie es selbst nicht sind.
Auslandsbezug
Wertpapiere bei FFB unterliegen deutschem Recht und EU-Anlegerschutz. Bei Wohnsitz im EU-Ausland greifen die jeweiligen nationalen Steuerregeln.
Investifant – Sicherheit durch Struktur, nicht durch Versprechen
Sicherheit im Investifant-Mandat entsteht nicht durch Werbeaussagen, sondern durch die rechtliche Struktur: Beratung (§ 34h, fairfinanzplan) – Verwaltung (§ 15 WpIG, Reuss Private Bank) – Verwahrung (FFB) sind drei verschiedene Akteure, alle unter BaFin-Aufsicht.
Wertpapiere als Sondervermögen geschützt. Geldsalden über Einlagensicherung abgedeckt. Insolvenz-Szenarien jedes einzelnen Akteurs strukturell geklärt. Das ist deutsches Anlegerschutz-System auf Standardniveau – und genau deshalb robust.
Konditionen: 1 % p.a. all-in inkl. MwSt. auf den Jahresdurchschnittswert. Keine Ordergebühren, keine Performance Fee.
- KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch), insbesondere § 1 Abs. 13 (Sondervermögen) – gesetze-im-internet.de
- Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG), § 15.
- Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) – gesetzliche Einlagensicherung bis 100.000 EUR.
- BaFin: Merkblätter zu Finanzportfolioverwaltung und Depotbank.
- BaFin Register: Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG, ID 122913.
Ihre anbieterunabhängigen Honoraranlageberater
Drei Berater:innen, ein Konzept: Honorarvergütung statt Produktprovision, gesetzlich verankert in § 34h GewO. Kein Druck, etwas zu verkaufen. Vergütung kommt vom Mandanten, nicht vom Produkthersteller.

Honoraranlageberater nach § 34h GewO, Autor „Der Finanzplaner für Akademiker". Onlineberatung seit 2014. Verantwortlich für Konzept und Strategie der Investifant-Portfolios.
Spezialisierung auf Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Erbschaftsplanung. Begleitet Mandanten ganzheitlich in allen Lebensphasen.
Fokus auf Selbstständige, Akademiker:innen in der Konsolidierungsphase und Vermögensübertragung. Begleitet Mandate im DACH-Raum.
Häufige Fragen zur Sicherheit
Was ist Sondervermögen genau?
Sondervermögen sind Wertpapiere (ETFs, Aktien, Fondsanteile), die rechtlich vom Vermögen der verwahrenden Bank getrennt sind. Sie gehören Ihnen, nicht der Bank.
Konsequenz: im Insolvenzfall der Bank fallen Ihre Wertpapiere nicht in die Insolvenzmasse, sondern werden auf eine andere Depotbank übertragen.
Wie hoch ist die Einlagensicherung im Investifant-Mandat?
Die gesetzliche Einlagensicherung deckt 100.000 EUR pro Person und Bank ab – das betrifft Geldsalden auf dem FFB-Verrechnungskonto. Wertpapiere brauchen diese Sicherung nicht, weil sie Sondervermögen sind.
Was ist mit der freiwilligen Einlagensicherung?
FFB gehört zum Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands deutscher Banken. Über die gesetzliche Grenze hinaus greift hier zusätzlicher Schutz. Genaue Höhe ist über die BdB-Webseite abrufbar.
Was passiert, wenn Bernd Krause persönlich ausfällt?
Finanzen fairstehen FDL GmbH hat mehrere Berater:innen. Im Ernstfall übernimmt das Team. Das Investifant-Mandat selbst (Reuss/FFB) läuft unabhängig von der Person des Beraters weiter.
Kann ich die Vermögensverwaltung jederzeit beenden?
Ja, mit Frist von einem Monat zum Quartalsende. Das FFB-Depot bleibt bestehen, Sie können die Wertpapiere selbst weiterführen oder zu einem anderen Verwalter übertragen.
Gibt es eine Performance- oder Vermögensverwaltungs-Garantie?
Nein. Marktrisiko trägt immer die Anlegerin. Es kann zu temporären Wertverlusten kommen. Was wir garantieren: strategiekonforme Umsetzung, transparente Reporting, regulatorische Compliance. Eine Renditegarantie wäre unseriös.
Sicherheit, die in der Struktur liegt – nicht im Versprechen
Im Erstgespräch klären wir, wie das Mandat strukturell aufgebaut ist und welche Schutzmechanismen für Ihre Situation relevant sind. 30–45 Minuten, telefonisch oder per Video, ohne Verkaufsdruck.
Oder direkt anrufen: 06341 6814230 · hallo@finanzen-fairstehen.de
