Vermögensverwaltung für Erben & Erbinnen

Erbschaft sinnvoll anlegen – ruhig, anbieterunabhängig, ohne Druck

Eine größere Erbschaft kommt selten zum „passenden Zeitpunkt“. Was Sie jetzt brauchen, ist nicht das schnellste Produkt, sondern ein tragfähiges Konzept: nüchtern, in Ihrem Tempo, mit jemandem, der nichts zu verkaufen hat.

≈ 400 Mrd. EUR werden jährlich in Deutschland vererbtDas DIW schätzt das jährliche Erbschaftsvolumen in Deutschland auf 300–400 Mrd. EUR – mit steigender Tendenz. Ein Großteil davon landet erst einmal auf Tagesgeld und Sparkonten.Quelle: DIW Wochenbericht „Erbschaften und Schenkungen in Deutschland“ 2023

1 % p.a. all-in inkl. MwSt. · ungebundener Vermögensverwalter Reuss Private Bank · Depotbank FFB · § 15 WpIG

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Was wir oft hören

„Es liegt seit Monaten auf dem Tagesgeld. Ich weiß nicht, wo ich anfangen soll.“

Eine Erbschaft ist selten nur Geld. Sie ist immer auch Erinnerung, Verantwortung, manchmal Streit. Und das ist normal. Was wir aus über zehn Jahren Beratung wissen: fast niemand entscheidet in den ersten sechs Monaten gut. Genau deshalb ist es klug, nicht zu entscheiden – sondern erst zu strukturieren.

Wir arbeiten als Honoraranlageberatung nach § 34h GewO. Vergütung kommt vom Mandanten, nicht vom Produkthersteller. Das ist gerade beim Thema Erbschaft wichtig: niemand am Tisch hat ein Interesse daran, dass Sie schnell „irgendwo“ unterschreiben.

Häufig beginnt unsere Begleitung mit einem ruhigen Erstgespräch. Wir schauen uns die Ausgangslage an, sortieren Liquidität, Lebenshorizont, Steuerlast und Erbschaftsdokumente. Erst wenn das Bild ruht, sprechen wir über Anlage. Nicht andersherum.

Geerbtes Geld braucht zuerst Struktur, dann Strategie – nicht andersherum.

Worauf es ankommt

Fünf Fehler, die wir bei Erbschaften besonders häufig sehen

Aus der Beratungspraxis – fünf Konstellationen, die fast immer aus zu schnellen Entscheidungen oder zu langem Aufschub entstehen.

FEHLER 01 · BESONDERS KRITISCH

Komplette Erbschaft wird auf einen Schlag investiert – ausgerechnet auf Markthoch

300.000 EUR aus dem Hausverkauf der Eltern landen am 15. Januar komplett im MSCI World. Ende Februar fällt der Markt 18 %. Folge: emotional schwer aushaltbarer Buchverlust von 54.000 EUR, viele steigen genau dann aus.

Konzeptionell richtig wäre ein gestaffelter Einstieg über 6 bis 12 Monate gewesen – mit klarem Plan, was bei welcher Marktentwicklung passiert. Das senkt nicht die Rendite, aber die Wahrscheinlichkeit, mit Verlust auszusteigen.

FEHLER 02 · BESONDERS KRITISCH

Komplette Erbschaft bleibt jahrelang auf dem Tagesgeld

Das Gegenteil: 250.000 EUR liegen seit drei Jahren bei 0,5 bis 2,5 % Zinsen, weil der richtige Zeitpunkt nie kommt. Real verliert die Summe in dieser Zeit grob 25.000–35.000 EUR Kaufkraft.

Auch das Warten ist eine Entscheidung – und meist die teurere.

FEHLER 03 · WICHTIG

Erbschaftsteuer wird falsch oder zu spät kalkuliert

Freibeträge (z. B. 400.000 EUR für Kinder, 500.000 EUR für Ehepartner) werden übersehen. Steuerklassen werden verwechselt. Manchmal werden Anteile vorschnell verkauft, was steuerlich teuer wird.

Konzeptionell sortieren wir das vor jeder Anlageentscheidung – ggf. mit Ihrer Steuerberatung gemeinsam.

FEHLER 04 · WICHTIG

Mehrere Erben werden „der Einfachheit halber“ über ein Sammeldepot betreut

Drei Geschwister erben gemeinsam. Eine:r macht „den Rest“. Nach zwei Jahren beginnt das Konfliktpotenzial: unterschiedliche Risikoneigung, unterschiedliche Lebensplanung, unterschiedliche Entnahmewünsche.

Erfahrungsgemäß ist es ruhiger und konfliktärmer, jeden Erbenteil früh in ein eigenes Depot zu überführen. Auch wenn das im ersten Moment mehr Aufwand wirkt.

FEHLER 05 · WICHTIG

Erbe wird in dieselbe alte Anlagestruktur des Erblassers überführt – ohne Prüfung

Der Verstorbene hatte einen Bankberater, einen Mischfonds, ein Konto bei einer regionalen Bank. Aus Bequemlichkeit bleibt alles, wie es war.

Selten passt eine 40 Jahre alte Anlagestruktur zu einem 50-jährigen Erben mit ganz anderem Lebenshorizont. Konzeptionell ist eine Erbschaft fast immer der richtige Moment für einen Neustart auf der Anlage-Ebene.

Anonymisiertes Beispiel aus der Beratung

Frau M., 47, Apothekerin in Mannheim – 280.000 EUR aus Erbschaft des Vaters

Ausgangslage: 280.000 EUR auf einem Konto bei der regionalen Bank des Vaters, plus 60.000 EUR aus dem Verkauf der Lebensversicherung. Steuerlich klar im Freibetrag (Kind, 400.000 EUR). Beruflich angestellt in einer Apotheke, eigene Praxis-Idee in 5–8 Jahren möglich.

Vorgehen: 40.000 EUR blieben als Liquiditätspuffer für die Praxis-Idee auf Tagesgeld. 300.000 EUR flossen gestaffelt über 8 Monate in eine Dimensional Core Plus 60/40-Strategie – moderater Risikoanteil, weil ein Teilziel (Praxis) innerhalb von 5–8 Jahren steht.

Effekt: durch den gestaffelten Einstieg und die Steuerstruktur lag die effektive Steuerlast aus Verkäufen und Vorabpauschalen über 18 Monate bei etwa 11 % statt der grob 18 %, die eine Sofortinvestition mit anschließendem Umschichten verursacht hätte.

Lebensphasen

Eine Erbschaft hat fast immer fünf Phasen

Wer das früh kennt, vermeidet Hektik in der falschen und Stillstand in der richtigen Phase.

PHASE 01

Schock & Trauer (Monat 0–3)

Nichts entscheiden, was nicht entschieden werden muss. Nur Liquidität sichern, Konten ordnen, Erbschein beantragen.

PHASE 02

Sortieren (Monat 3–6)

Vermögensübersicht erstellen, Schulden klären, Steuerstruktur prüfen. Erste Gespräche mit Steuerberater und Honoraranlageberater.

PHASE 03

Konzept (Monat 6–9)

Anlageziele und Lebenshorizont definieren. Welche Liquidität bleibt, was wird angelegt, welche Strategie passt zu welcher Tranche.

PHASE 04

Umsetzung (Monat 9–15)

Gestaffelter Einstieg in die Anlagestrategie. Vermögensverwaltungsmandat einrichten. Sparpläne anpassen. Vorsorgedokumente aktualisieren.

PHASE 05

Routine & Generationenblick (ab Monat 15)

Jährliches Mandanten-Update. Vermögensübertragung an Kinder vorbereiten. Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Testament aktualisieren.

Häufige Konstellationen

Erbschaften, die wir besonders häufig betreuen

Erbschaft der Eltern (1–2 Kinder)

Hausverkauf plus Bankguthaben plus Lebensversicherung. Häufig 150.000–500.000 EUR. Steuerlich meist im Freibetrag.

Erbschaft mit Geschwistern

Mehrere Erben, Aufteilung notwendig. Konzept braucht klare Trennung der Depots und Steuerstruktur.

Schenkung zu Lebzeiten

Eltern übertragen größere Beträge frühzeitig. Konzept oft mit Nießbrauch oder Rückforderungsrecht.

Witwen- und Witwer-Erbschaft

Vermögensübergang im Trauerfall. Besonderer Bedarf an ruhiger, würdevoller Begleitung.

Erbschaft mit Immobilienanteil

Vermietung oder Verkauf? Konzept mit klarer Cashflow- und Steuerbetrachtung, ggf. Verkaufserlös in Anlage überführen.

Erbschaft mit Auslandsbezug

Erblasser oder Erbe im Ausland. Konzept braucht Doppelbesteuerungs- und Verwahrungsicht.

Was wir konkret tun

Investifant – die Online-Vermögensverwaltung von fairfinanzplan

Bei Erbschaften begleiten wir typischerweise zwei Schritte: (1) Erstgespräch und Bestandsanalyse als Honoraranlageberatung nach § 34h GewO. (2) Anschließende Vermögensverwaltung über das Investifant-Mandat – verwaltet von Reuss Private Bank für Wertpapierhandel AG (BaFin, § 15 WpIG), verwahrt bei der FFB – FIL Fondsbank GmbH.

Strategie wird passend zum Lebenshorizont gewählt: Globale Index Strategie (Vanguard) oder Dimensional Core Plus Wealth – meist 60/40 oder 70/30, weil Erbschaftsvermögen oft einen Teil mit klarem Zweck (Immobilie, Praxis, Bildungsreserve) enthält.

Konditionen: 1 % p.a. all-in inkl. MwSt. auf den Jahresdurchschnittswert. Depotgebühr FFB 0,2 % (gedeckelt 45 EUR p.a.). Keine Ordergebühren, keine Performance Fee.

Quellen & Belege
Wer Sie betreut

Ihre anbieterunabhängigen Honoraranlageberater

Drei Berater:innen, ein Konzept: Honorarvergütung statt Produktprovision, gesetzlich verankert in § 34h GewO. Kein Druck, etwas zu verkaufen. Vergütung kommt vom Mandanten, nicht vom Produkthersteller.

Bernd Krause
Bernd KrauseGeschäftsführer · § 34h

Honoraranlageberater nach § 34h GewO, Autor „Der Finanzplaner für Akademiker". Onlineberatung seit 2014. Verantwortlich für Konzept und Strategie der Investifant-Portfolios.

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Beraterin 2Honoraranlageberatung

Spezialisierung auf Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Erbschaftsplanung. Begleitet Mandanten ganzheitlich in allen Lebensphasen.

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Berater 3Honoraranlageberatung

Fokus auf Selbstständige, Akademiker:innen in der Konsolidierungsphase und Vermögensübertragung. Begleitet Mandate im DACH-Raum.

Häufige Fragen

Häufige Fragen rund um Erbschaft und Anlage

Wie schnell muss ich nach der Erbschaft entscheiden?

Anlagetechnisch: gar nicht schnell. Es gibt fast keinen Fall, in dem eine schnelle Entscheidung besser ist als eine ruhige nach 2–4 Monaten Sortieren.

Erbschaftsteuerlich: in der Regel innerhalb von drei Monaten muss die Erbschaft beim Finanzamt angezeigt werden. Das ist meist eine formale Anzeige, keine Anlageentscheidung.

Was kostet Sie als Honoraranlageberater für die Erstberatung?

Wir rechnen transparent nach Stundensatz oder Pauschale, je nach Umfang. Bei einer typischen Erbschaft (1 Erblasser, 1–3 Vermögensbereiche, keine Auslandskomplexität) bewegt sich eine ausführliche Konzeptberatung im niedrigen vierstelligen Bereich.

Im Erstgespräch (kostenfrei, 30–45 Minuten) skizzieren wir den Aufwand und nennen einen festen Rahmen, bevor eine Honorarvereinbarung geschlossen wird.

Sollte ich alles auf einmal investieren oder gestaffelt?

Statistisch betrachtet liefert Sofortinvestition im Durchschnitt minimal mehr Rendite – einfach weil der Markt langfristig steigt.

Verhaltensökonomisch und für die meisten Erbschaftssituationen sprechen aber sehr starke Argumente für einen gestaffelten Einstieg: psychologische Robustheit, Schutz vor Markthoch-Pech, Möglichkeit zur kontinuierlichen Lernerfahrung. In unserer Beratungspraxis empfehlen wir bei Erbschaften fast immer eine Staffelung über 6 bis 12 Monate.

Ich erbe gemeinsam mit Geschwistern – wie strukturieren wir das?

Erbgemeinschaft auflösen, Vermögen aufteilen, jede:r bekommt ein eigenes Depot. Das vermeidet Streit über Strategie, Entnahmen und Zeitpunkte. Wir begleiten gerne mehrere Geschwister parallel.

Wie wird das geerbte Vermögen versteuert, wenn ich es anlege?

Die Erbschaftsteuer ist mit dem Erbschein und der Anzeige beim Finanzamt erledigt. Was Sie aus der Anlage zukünftig erwirtschaften, wird wie jedes deutsche Depot mit Abgeltungsteuer (25 % plus Soli, ggf. Kirchensteuer) belegt. FFB führt automatisch ab.

Für komplexere steuerliche Konstellationen arbeiten wir mit Ihrer Steuerberatung zusammen.

Kann ich das Vermögen später an meine Kinder weitergeben?

Ja. Wir denken Generationenwechsel von Anfang an mit. Übertragung als Schenkung zu Lebzeiten, Nießbrauch-Konstruktionen, Übertragung in ein Kinderdepot – das alles besprechen wir, sobald das Konzept steht und stabil läuft.

Erst sortieren, dann entscheiden – sprechen wir.

30–45 Minuten Erstgespräch, telefonisch oder per Video. Wir hören zu, sortieren mit Ihnen die Ausgangslage und zeigen ehrlich, welche Schritte in welcher Reihenfolge sinnvoll sind. Ohne Verkaufsdruck.

Oder direkt anrufen: 06341 6814230 · hallo@finanzen-fairstehen.de